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Dienstag, 7. September 2010
Transcamion
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 9. März 2008 )
 

Das Camion Pro-Anwaltsnetzwerk informiert.

Entzug der Fahrerlaubnis-LKW-Fahrer muss als Lagerarbeiter weiterbeschäftigt werden!

LKW Fahrer die im Lager eingesetzt werden kann, behalten ihren Arbeitsplatz.
LKW Fahrer die im Lager eingesetzt werden kann, behalten ihren Arbeitsplatz.

 
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in zweiter Instanz entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Fahrers wegen Entzugs der Fahrerlaubnis zumindest dann unwirksam sei, wenn dieser auch zu schlechteren Bedingungen auf einem freien Arbeitsplatz anderweitig beschäftigt werden könnte.

 

Im vorliegenden Fall war dem Fahrer, wegen einer privaten Trunkenheitsfahrt für neun Monate die Fahrerlaubnis entzogen worden. Der Fahrer war zum Zeitpunkt des Vorfalls rund 12 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt.

 
Der Arbeitgeber wollte wegen dieses Vorfalls dem Fahrer außerordentlich fristlos, hilfsweise mit einer Auslauffrist von 5 Monaten kündigen. Das Arbeitsgericht Neubrandenburg wie auch das Landesarbeitsgericht wies den Antrag jedoch zurück. Es sei dem Arbeitgeber zumutbar, den Fahrer für die Dauer des Entzugs als Lader im Logistikbereich zu beschäftigen. Es gelte nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allgemein der Grundsatz, dass eine Beendigungskündigung erst in Betracht kommt, wenn keine Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz - unter Umständen auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen -besteht.  Unstreitig beschäftigte der Arbeitgeber derzeit vier Lader, welche über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und daher die Tätigkeit des Fahrers zumindest übergangsweise übernehmen könnten. Bei dieser Sachlage sei es angesichts der Betriebszugehörigkeit des Fahrers aber für den Arbeitgeber zumutbar, einen der Lader mit Fahrerlaubnis in Zukunft als Kraftfahrer zu beschäftigen und den Fahrer für die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis mit Ladetätigkeit zu beauftragen.
 
 
Quelle: Camion Pro-RECHTSANWALT FRANK GEISSLER HAMBURG

   
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