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Sonntag, 26. Mai 2013
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 14. November 2007 )
 

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ARBEITSRECHT

So sehnen es die Richter: Die Fahrkarte zahlt der Fahrer selbst.

So sehnen es die Richter: Die Fahrkarte zahlt der Fahrer selbst.

Lkw-Fahrer müssen Fahrerkarte selbst bezahlen.
 
Lkw-Fahrer müssen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die seit Mai 2006 euroweit erforderliche sog. „Fahrerkarte“ zur Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und Identitätsdaten des Fahrers durch das digitale EU-Kontrollgerät selbst bezahlen.

Der Arbeitnehmer hätte ein eigenes Interesse an der Karte und könnte sie auch bei anderen Arbeitgebern einsetzen, führte das BAG als Begründung aus und wies damit die Klage eines Kraftfahrers aus Nordrhein-Westfalen ab.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2007, Az.: 9 AZR 170/07
 
Quelle: Camion Pro-RECHTSANWALT FRANK GEISSLER HAMBURG

 

 

   
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