Die Arbeitsagenturen in Baden-Württemberg öffnen den Arbeitsmarkt für Fahrpersonal aus den neuen EU-Ländern. Damit reagieren die Behörden auf den akuten Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Deutschland.
Nach Informationen der Fachzeitschrift trans aktuell sehen sich die Agenturen für Arbeit häufig nicht mehr in der Lage, entsprechendes Personal aus Deutschland zu vermitteln. Die Lösung: Fahrer aus den neuen zwölf EU-Mitgliedsländern können eine EU-Arbeitserlaubnis bekommen, die ein Jahr gilt. Anschließend besteht die Chance auf eine Arbeitsberechtigung. Damit dürfen sich die ausländischen Fachkräfte wie Inländer ohne weitere Genehmigung eine Tätigkeit suchen. Bei der Öffnung des Arbeitsmarktes für Fahrer aus den Beitrittsländern beruft sich die Arbeitsagentur auf Paragraf 39 des Aufenthaltsgesetzes. Danach darf ausländisches Personal zum Zug kommen, sofern keine Deutschen vermittelt werden können. Zwar besteht mit den EU-Beitrittsländern Dienstleistungsfreiheit, was es ausländischen Arbeitnehmern ermöglicht, in anderen EU-Ländern tätig zu werden. Doch haben vier Branchen entsprechende Übergangsfristen zum Schutz der heimischen Wirtschaft festgesetzt, darunter auch das Transportgewerbe. Unter normalen Bedingungen wäre der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bis mindestens 2009 tabu.
Quelle DEKRA-Net