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Wer ohne Sozialversicherungsausweis fährt, zahlt  Es droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro! Arbeitnehmer, für die eine Mitführungspflicht des Sozial- versicherungsausweises gilt, droht bei dessen Fehlen ein empfindliches Bußgeld. Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundesfinanzdirektion West, droht gemäß einer neuen Regelung, die seit diesem Jahr in Kraft ist, ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.
Arbeitnehmer, für die eine Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweis gilt, droht bei dessen Fehlen ein empfindliches Bußgeld. Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundesfinanzdirektion West droht gemäß einer neuen Regelung, die seit diesem Jahr in Kraft ist, ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Damit entfällt die Ausweichregelung, bei einer Kontrolle durch die Zollverwaltung den Personalausweis an Stelle des Sozial- versicherungsausweises vorzulegen. Bislang konnten Beschäftigte somit ein Bußgeld vermeiden. Eine Mitführungspflicht bei der Arbeit gilt unter anderem für die Beschäftigten des Personen- und Güterverkehrsgewerbes. Dabei ist nach Angaben der Zollbehörde darauf zu achten, dass das eigene Lichtbild in den Ausweis geklebt wird sonst ist der Ausweis nicht gültig.
Quellen DEKRA.net |
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