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Hanseatisches OLG stärkt Frachtführern beim Palettenärger den Rücken  Schluß mit dem Ärger um die sperrigen Bretter? Der Camion Pro Rechtsanwaltsservice informiert: Der im Frachtauftrag enthaltene Hinweis für Frachtführer: "Europaletten sind zu tauschen. Dieser Vorgang ist schriftlich auf den Ladepapieren festzuhalten. Bei Nichttausch sind die Paletten spätestens nach 14 Tagen an den Absender zurückzuführen; anderenfalls werden die Paletten in Rechnung gestellt." benachteiligt den Frachtführer unangemessen und ist daher nichtig. Urteil vom 16.08.2007, Az. 2 U 29/07
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