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Donnerstag, 11. März 2010
Transcamion
Mauterhöhung von 1.1.09 möglicherweise rechtswidrig! PDF Drucken E-Mail
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. März 2009 )
 

Mauterhöhung von 1.1.09 möglicherweise rechtswidrig!

Muss der Staat die Maut zurückzahen?Seit 1.1.09 gilt die neue Lkw-Maut, die viele Unternehmen an den Rand des Ruins treibt. Möglicherweise ist diese sogar rechtswidrig! Der BGL ist der Auffassung, dass die Mauthöhe mit den zwingenden Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie nicht vereinbar ist. Was Sie jetzt als Unternehmer tun müssen, um Ihre Rechte zu wahren!

Ein vom BGL in Auftrag gegebenes Gutachten enthält einige Ansätze, die gegen die Vereinbarkeit von großen Teilen der Mauterhöhung mit EU-Recht sprechen. Der BGL wird Musterklagen vorbereiten, die möglichst bald dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt werden sollen. Camion Pro prüft derzeit gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen, um gegen die Maut vorzugehen.
Wenn der EuGH die deutsche Lkw-Mauterhöhung für rechtswidrig erachtet, würden sich Rückerstattungsansprüche der Unternehmer gegen die Bundesrepublik Deutschland ergeben!
Was Sie jetzt als Unternehmer tun müssen, um Ihre Rechte zu wahren! Sie sollten gegenüber Toll Collect klarstellen, dass Sie die Maut gemäß den Aufstellungen seit dem 01. Januar 2009 nur unter Vorbehalt zahlen.*

Ein entsprechendes Musterschreiben sollte per Einschreiben an Toll Collect geschickt werden.

 

   
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