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Donnerstag, 23. Februar 2012
Transcamion
Loss-Loss-Situation nach BGH-Urteil, Transportunternehmer zahlen die Zeche! PDF Drucken E-Mail
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 22. September 2011 )
 

Loss-Loss-Situation nach BGH-Urteil, Transportunternehmer zahlen die Zeche!

Diesen Schaden zahlt künftig die Versicherung des Anhängers zu 50% !
Diesen Schaden zahlt künftig die Versicherung des Anhängers zu 50% !


Als Win-Win-Situation bezeichnet man allgemein eine clever eingefädelte Situation, durch die zwei oder mehrere Partner profitieren. Dem BGH ist es mit seinem Urteil zur Haftung vom 27. Oktober vergangenen Jahres stattdessen gelungen, „höchstrichterlich" mit einer Loss-Loss-Situation „verbrannte Erde" zu hinterlassen.

Zu entscheiden hatte der BGH die Haftungsfrage von Anhängern/Aufliegern bei Verkehrsunfällen von LKW/Zugmaschinen. Die Karlsruher Rechtsauffassung stellt Transportunternehmen, Vermieter und Versicherungen nun vor erhebliche Probleme.In Zukunft wird wahrscheinlich das Thema „KFZ-Versicherung“ deutlich komplizierter. Anspruchssteller/Geschädigte müssen künftig nach einem Unfall ihre Ansprüche möglicherweise sogar bei zwei Versicherungen anmelden!Für die Transportbranche bedeutet das vermutlich schon bald höhere Versicherungsbeiträge und undurchsichtigere Tarife. Gewinner dieser Rechtsprechung sind nicht in Sicht, da keiner mehr bekommt, aber alle Beteiligten nur mehr Aufwand und Kosten haben: Selten ist es einem Gericht wohl gelungen, so an der Realität vorbei zu urteilen und so eine eindeutige Loss-Loss-Lage zu schaffen.
Was war geschehen?
Die logische und berechenbare Praxis bei der Regulierung von LKW-Unfällen wurde zum Dezember 2010 gekippt. Bisher war es so, dass bei einem Fahrzeuggespann nach einem Kraftfahrthaftpflichtschaden die Versicherung des Zugfahrzeugs eintreten musste.
Dies erscheint ja auch logisch, da der Anhänger nicht selbstständig unterwegs ist und von LKW/SZM gezogen wird und weder einen Unfall verursachen noch verhindern kann. Die Welt könnte so einfach und klar sein, wenn man nicht Richter am Bundesgerichtshof wäre.
Der BGH ist nämlich der Ansicht,
„... der technischen Einheit aus Zugfahrzeug und Auflieger/Anhänger (= Zug) wohne eine spezifische Betriebsgefahr inne. Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs sei gleichzeitig Führer des Aufliegers/Anhängers. Nach dem Grundsatz der Haftungseinheit haben der Fahrer des Zuges und der Halter von Zugfahrzeug und Auflieger/Anhänger in gleichem Maße für entstehende Schäden zu haften."

Und weiter:
„Bei einem Kraftfahrzeug mit Auflieger/Anhänger liegt somit eine Doppelversicherung vor, unabhängig davon, ob der Auflieger/Anhänger von einem PKW, LKW oder einer Zugmaschine gezogen wird." (BGH-Urteil vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279/08).

Die Konsequenzen aus dieser Betrachtung: das gesamte Gespann ist zu gleichen Teilen über die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeuges und die Haftpflichtversicherung des Aufliegers/Anhängers versichert. Demzufolge gilt bei einem durch ein Gespann verursachten Schaden grundsätzlich eine Haftungsquote von je 50 Prozent für das Zugfahrzeug und für den Anhänger.
Wie „bemerkenswert" sich diese juristische Kaffeesatzklauberei auswirkt, wird bei einem einfachen Beispiel klar: Stößt also ein LKW beim Rangieren mit der Front gegen ein geparktes Fahrzeug, muss sich nun der Versicherer des Aufliegers/Anhängers zur Hälfte an der zu zahlenden Entschädigung beteiligen. Die Vermieter von Aufliegern und Anhängern oder Logistiker, die ihre Auflieger von „Dritten“ ziehen lassen, trifft es besonders hart.
Ihre „gezogene Einheit" wird nach einem Unfall, den die Zugmaschine des Fremdunternehmens verursacht hat, ebenfalls in den Schadenquote belastet! Dies kann dann zu Beitragserhöhung oder sogar zur Kündigung des Versicherungsschutzes führen. Wenn die Einheiten nicht beim selben Versicherer „eingedeckt" sind, bedeutet das sogar, dass zwei Versicherungen einen Schaden bearbeiten müssen. Auf jeden Fall müssen zwei „Einheiten" in ihrem Schadensverlauf neu kalkuliert werden! Eine Risikoabschätzung wird noch schwieriger und unklare Risiken bedeuten ebenfalls höhere Beiträge. Ein führender Versicherer äußerte sich gegenüber Camion Pro folgendermaßen: Bei Gespannen ist mit erheblichen Steigerungen der Schadensaufwendungen für Auflieger/Anhänger zu rechnen, so dass hier eine Neukalkulation der Beiträge aller Wahrscheinlichkeit noch diesen Herbst ins Auge gefasst werden muss.

Die Transportunternehmer sind gleich mehrfach gestraft. Zunächst höhere Versicherungsbeiträge, dann im Schadensfall mehr Aufwand, vor allem, wenn ziehende und gezogene Einheit nicht beim gleichen Versicherer versichert sind! Nach einem Unfall werden dann vermutlich beide Einheiten teurer!

 

   
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