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Donnerstag, 23. Februar 2012
Transcamion
Existenzgründerzuschuss für Scheinselbstständige PDF Drucken E-Mail
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 22. September 2011 )
 

Existenzgründerzuschuss für Scheinselbstständige?

Fördermittel für „Kriminelle“, trickst sich der Rechtsstaat selber aus?
Fördermittel für „Kriminelle“, trickst sich der Rechtsstaat selber aus?


Bayrisches Landessozialgericht stellt bestehende Rechtsunsicherheit auf den Kopf!


Auch wenn diese Aussage auf den ersten Blick wie ein Schreibfehler klingt, charakterisiert sie wohl die neueste Rechtsprechung im „real existierenden Rechtsstaat Deutschland“. Im Zusammenhang mit der Beschäftigung „scheinselbstständiger“ LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug ist in Bayern „höchst richterlich“ ein bemerkenswertes Urteil ergangen, dass mehr Fragen aufwirft, als es zur Klärung beigetragen hat.

 

Was war geschehen?

Ein arbeitssuchender Kraftfahrer hatte die Gewährung des sogenannten Existenzgründerzuschusses beantragt, weil er sich ohne eigenes Fahrzeug selbstständig machen wollte. Seine Geschäftsidee: der Kläger wollte seine Dienstleistung Speditionen und Transportunternehmen anbieten und als Fahrer ohne eigenen LKW, für diese tätig werden. Nach den meisten bisherigen Urteilen deutscher Gerichte ein klarer Fall von Scheinselbstständigkeit. Scheinselbstständigkeit ist ein Tatbestand, der in fast allen Fällen untrennbar mit Straftaten wie Sozialversicherungsbetrug und Steuerverkürzung einhergeht.

Man kann auch ohne eigenen LKW selbstständig sein!

Das Bayrische Landessozialgericht urteilte nun aber so: „Die Aufnahme einer Tätigkeit als selbstständiger Kraftfahrer stellt eine Beendigung der Arbeitslosigkeit dar und kann einen Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss auslösen.“ Den AGB des Klägers zufolge sei er nicht verpflichtet, angebotene Aufträge zu übernehmen. Auch müsse er seine angebotenen Leistungen nicht selbst erbringen. Schließlich sei der Kläger für mehrere Unternehmen als Auftraggeber tätig geworden und habe später sogar Mitarbeiter eingestellt. Auch das spreche dafür, dass er selbstständig und in unternehmerischer Freiheit tätig sei. Zuletzt sei auch die Tatsache, dass der Kläger kein eigenes Fahrzeug habe, nicht geeignet, um ein ausreichendes unternehmerisches Risiko abzulehnen. Schließlich habe der Mann in Werbung investiert – bei ausbleibenden Aufträgen hätte er also einen echten Verlust gemacht. Das Gericht hielt die Tätigkeit des Klägers für selbstständig. Deswegen sei der Zuschuss zu gewähren. Auch die Industrie- und Handelskammer beurteilte das Gründungsvorhaben damals als tragfähig. Die Behörde lehnte den Antrag des Mannes mit der Begründung ab, bei der geplanten Dienstleistung handele es sich um eine faktisch abhängige Beschäftigung, denn der Fahrer sei gegenüber den Unternehmen weisungsgebunden. Das Sozialgericht hatte in erster Instanz wie das LSG entschieden. Der Kläger hatte in der Zwischenzeit schon fünf Fahrer angestellt, um die eingehenden Aufträge zu bewältigen. Die Rechtsauffassung, dass Fahrer ohne eigenen LKW scheinselbstständig seien, spiegelt die bis dahin geltende Auffassung bei Sozialversicherungen und Finanzämtern wieder.

Sozialversicherungsbetrüger und förderungswürdiger Unternehmer nach dem Urteil des Bay. LSG kein Widerspruch?

In Tausenden Fällen wurden bereits Scheinselbstständige mit Steuernachzahlungen konfrontiert bzw. Strafverfahren eingeleitet, die auch zu Verurteilungen führten. Denn Scheinselbstständigkeit ist in Deutschland alles andere als ein Kavaliersdelikt, Betroffene haben erhebliche Konsequenzen bis zur Strafverfolgung zu befürchten. Auch den Auftraggebern solcher Unternehmer drohen neben einer Anzeige wegen Sozialversicherungsbetrugs und Steuerhinterziehung die Nachzahlung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Rückforderung der Vorsteuer durch die Finanzämter. Schon die bisherige Rechtsprechung war der Rechtssicherheit eher abträglich. So urteilten verschiedene Gerichte sehr unterschiedlich und immer wieder wurden sicher geglaubte Rechtsauffassungen „über den Haufen geworfen“. So sind mittlerweile Urteile bekannt, die sogar Unternehmer mit Güterkraftverkehrsgenehmigung und eigenen LKW als scheinselbstständig ansahen. Die Kriterien wie „Auftritt am Markt“, „mehrere Auftraggeber“, „unternehmerisches Risiko“, „Weisungsfreiheit“, waren ohnehin nicht wirklich verlässlich, vielmehr wurde bei Klagen, Urteilen und Anzeigen die Gewichtung verschiedener Anhaltspunkte nach kaum nachvollziehbaren Methoden vorgenommen.
Das Bayr. Landessozialgericht sprach dem Kläger nun den Zuschuss zu:“ Alles spräche dafür, dass der Kläger selbstständig tätig sei, und nicht abhängig von seinen Auftraggebern“.

Deutschland auf dem Weg zur Bananenrepublik?
Alles Banane?
Alles Banane?

Vielleicht sind wir doch keine Bananenrepublik, mit dem Urteil sind wir aber auf dem Weg dorthin einen beachtlichen Schritt weiter gekommen! Während die einen als Straftäter zu Geld- und Bewährungsstrafen und Steuernachzahlungen verurteilt werden, erhalten angehende „Straftäter“ einen Existenzgründungszuschuss. Die Entscheidungsgründe wie Werbung zu betreiben oder die Freiheit, einen Auftrag abzulehnen, treffen auf fast jeden Unternehmer und auch Scheinselbstständige zu. Ein Grundsatzurteil, das Rechtssicherheit schafft, ist das Urteil somit leider nicht. Aufgrund unserer Rechtsordnung lässt sich kein Anspruch für künftige Verfahren ableiten, dass andere Gerichte in ähnlichen Fällen auch so entscheiden. Auch die, die inzwischen zu Tausenden rechtskräftig verurteilt wurden, können aufgrund des juristischen Grundsatzes zur Wahrung des Rechtsfriedens hier keine Rehabilitierung erwarten. Vermutlich werden besonders belesene Juristen, mit wissendem Gesichtsausdruck erklären, dass das Urteil schon seine Richtigkeit habe und dass die Tiefen der Rechtswissenschaften einem unstudierten Laien nun mal nicht so einfach verständlich sind. Zu bedenken sei dabei allerdings, dass Gesetze das Zusammenleben der Menschen regeln sollen und nicht das der Juristen. Die Menschen in unserem Land, können immer weniger nachvollziehen, was da bei Gericht geurteilt wird. Aber nicht nur Laien wundern sich, auch einige unserer Camion-Pro-Rechtsanwälte schütteln bei diesem Urteil ebenfalls den Kopf. Wenn Menschen und sogar Anwälte die Rechtsprechung nicht mehr verstehen, sind nicht die Menschen unfähig, sondern mit der Rechtsprechung.  

   
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