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Dienstag, 7. Februar 2012
Transcamion
Sammelklagen & Prozessfinanzierung PDF Drucken E-Mail

Infos zur Sammelklage

Der Begriff "Sammelklage" wurde aus der amerikanischen Gerichtsbarkeit übernommen und ist bei uns nicht gesetzlich normiert. Vergleichbar wäre jedoch eine Gemeinschaftsklage, wobei mehrere Anspruchsberechtigte, d.h. Kläger, gegen einen Beklagten gerichtlich vorgehen. Dabei müssten allerdings die Ansprüche gleichartig sein, z.B. Vergütungen für durchgeführte Frachtaufträge und die Forderungen werden in dem Fall an Camion Pro e.V. abgetreten.

Vorteile einer derartigen Vorgehensweise sind die für jeden Kläger deutlich geringeren Gerichts- bzw. Anwaltskosten und bessere Erfolgsaussichten, da die Geschädigten als Zeugen auftreten und durch den übereinstimmenden Sachvortrag die Glaubwürdiglkeit erheblich steigt.


Prozessfinanzierung

Camion Pro e.V. finanziert bei Bedarf auch Prozesse gegen dubiose Unternehmen. Weitere Infos erhalten Sie auf Anfrage über unsere Hotline : 01 80 - 2 26 46 67 76 (6 Cent pro Anruf).

 

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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 24. Oktober 2008 )