| Cargo Cop-Inkasso (intro) |
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CargoCop-Inkasso CargoCop-Inkasso ist kein „normales“ Inkassobüro, sondern vielmehr die konsequente Verfolgung unseres Vereinszwecks. Der Schutz unserer Mitglieder verlangt, dass wir gegen zwielichtige Unternehmer in unserer Branche mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen - von Strafanzeigen über Pressemitteilungen bis zum Insolvenzantrag. Schuldnern stehen harte Zeiten bevor! Viele Schuldner, die mit dem CargoCop-Inkassodienst konfrontiert sind, entschließen sich, die Forderungen lieber sofort zu begleichen, um nicht mit Camion Pro e. V. zu kollidieren oder mit Frachtgaunern in einen Topf geworfen zu werden. CargoCop-Inkasso ist somit kostengünstiger, schneller und effizienter als die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Meistens ist die Angelegenheit nach vier Wochen erfolgreich abgeschlossen. Siehe hierzu diverse Presseveröffentlichungen über Camion Pro:
Wann macht CargoCop-Inkasso Sinn? Immer, sobald Ihr Kunde nach schriftlicher Mahnung nicht zahlt und Sie noch keinen Anwalt eingeschaltet haben. Sie sollten somit frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, da eine weitere Verzögerung für Sie nur Nachteile bringt. Unser Serviceteam steht Ihnen jederzeit gerne kostenlos telefonisch zur Verfügung. Sollten Sie also bereits einen gerichtlichen Titel erwirkt haben, ist das Inkasso für Sie weniger geeignet. Ihnen in diesem Fall sind wir für eine Information über unser UBI-System dankbar! Wie funktioniert CargoCop-Inkasso?
Abschließend wird ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch über die aktuellen Umstände und die weitere Vorgehensweise (z. B. Einbringbarkeit oder Einreichung einer Klage) geführt. Was kostet CargoCop-Inkasso? Das Cargocop-Inkasso ist für Mitglieder meist günstiger als die Einschaltung eines Rechtsanwalts. In diesem Fall zahlt das Mitglied aber nur eine halbe Anwaltsgebühr. Also die Hälfte von dem, was ein Anwalt verlangt hätte. Als Berechnungsgrundlage dient hierzu die Gebührenordnung für Rechtsanwalte. 3.) Wenn der Schuldner ordnungsgemäß unter Verzug gesetzt (gemahnt) wurde, ist er verpflichtet, neben der Hauptforderung auch die Inkassokosten zu tragen (also wie beim Anwalt). Zahlt der Schuldner Hauptforderung und Inkassogebühren entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten. 4.) Zahlt der Schulender widererwartend, trotz seiner Verpflichtung, nur die Hauptforderung und keine Inkassokosten, müssen diese über einen Anwalt gerichtlich, vom Mitglied eingeklagt werden (auch wie beim Anwalt). Camion Pro e.V. berechnet in diesem Fall dem Mitglied die Inkassokosten und der Anwalt klagt diese, im Auftrag des Mitglied ein. So einfach kann Forderungsmanagement sein! Jetzt Camion-Pro-Mitglied werden!Klicken Sie hier, um weitere Informationen über Camion Pro zu erhalten!
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 18. Oktober 2011 ) | ||





