Berlin lässt die kleinen Unternehmen im Regen stehen!
Letzte Aktualisierung ( Montag, 16. Juli 2012 )
 

Berlin lässt die kleinen Unternehmen im Regen stehen!

Minister Dr. Peter Ramsauer hat andere Probleme.
Minister Dr. Peter Ramsauer hat andere Probleme.

Transportunternehmen können bei sinkenden Transportpreisen und Wettbewerbsverzerrungen nicht auf Hilfe der Politik hoffen. Die Probleme der Transportunternehmen, die aufgrund der EU-Erweiterungen auftreten, sind bei der Politik nicht angekommen.

 

Diesen Eindruck konnte man jedenfalls auf der 2. Nationalen Konferenz Güterverkehr Logistik in Hamburg gewinnen. Am 22.6.2012 fand auf Einladung des Bundesministers für Verkehr und Städtebau, Peter Ramsauer, das Branchentreffen statt.
Ca. 300 Teilnehmer aus über 100 Unternehmen, Einrichtungen und Verbänden tauschten sich am 22. Juni 2012 mit der Politik über die Situation und Zukunft des Güterverkehrs in Deutschland aus.

Im Vordergrund standen in den Expertenrunden offensichtlich vor allem Fragen der Infrastrukturplanung und Finanzierung Deutschlands in der globalisierten Welt.
Die Probleme und Befürchtungen vor allem kleiner Unternehmen und Arbeitnehmer, die durch Wettbewerbsverzerrungen und Sozialdumping entstanden sind und sich in naher Zukunft durch einen möglichen Wegfall der Kabotage noch zu verschärfen drohen, waren auf der Konferenz, jedenfalls vonseiten des BmfV, kein Thema.
Lediglich bei der zeitlich sehr knapp bemessenen Podiumsdiskussion gelang es dem Vertreter der Gewerkschaft Verdi, eine kritische Frage zur derzeitigen Kabotage-Praxis und deren negativen Auswirkungen auf die bundesdeutsche Lohnentwicklung der Lkw-Fahrer zu stellen.

Der Vertreter des Bundesministeriums war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend und die Stellungnahme der Experten aus den Reíhen der verkehrspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen war eher ernüchternd. „Die Weiterentwicklung wird zu einem europäischen Binnenmarkt ohne Einschränkungen für die Mitgliedsstaaten auch in der Transportwirtschaft führen“, so das Credo der Experten. Von den Auswirkungen oder gar Hilfsmaßnahmen für deutsche Unternehmen war nicht die Rede.

Camion Pro hatte das Angebot des Ministeriums genutzt und vorab schriftlich Fragen für die Exp

"Harz4" die Zukunf für Fahrer und Kleinunternehmer?
"Harz4" die Zukunf für Fahrer und Kleinunternehmer?
ertendiskussion zur Kabotage und der prekären Situation der Transportunternehmen eingereicht.

Die Fragen wurden aufgrund der hohen Beteiligung und der Vielzahl von Fragen im Rahmen der Veranstaltung nicht beantwortet.
Der stv. Leiter des Referats Güterverkehr und Logistik Herr Norbert Tiedemann, Referat UI 32, im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sagte Camion Pro zu, die Fragen weiterzuleiten. Anfang Juli kam die offizielle Stellungnahme, die wir hier mit unseren Fragen veröffentlichen.
Gleichzeitig gingen die Fragen auch an alle verkehrspolitischen Sprecher der Bundestagsparteien. Von dieser Seite ist bisher noch keine Stellungnahme eingegangen.

Fragen des Berufsverband Camion Pro e.V. an die Bundesministerium für Verkehr und die Antwort per Mail  

Sehr geehrter Herr Mossyrsch,
 
zu Ihren Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:


Frage 1:
Sozialdumping und Wettbewerbsverzerrungen führten in den letzten Jahren zu stagnierenden bzw. rückläufigen Transportpreisen in Europa. Allein in Deutschland sind in den letzten Jahren Tausende Firmenpleiten und sinkende Realeinkommen in der Transportbranche zu verzeichnen gewesen. Durch den Wegfall der Kabotage¬begrenzungen für rumänische und bulgarische Unternehmen hat sich die Situation für Transportunternehmen in Westeuropa dramatisch verschlechtert. Weitere, Tausende kleine Transportunternehmen stehen in Deutschland vor dem Aus! Was gedenkt der Bundesverkehrsminister zum Erhalt der deutschen Unternehmen und Arbeitsplätze zu tun?

Antwort

Ziel der gemeinsamen europäischen Verkehrspolitik ist die Schaffung eines gemeinsamen Verkehrsmarktes. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen im Markt vergleichbar sind – der Wettbewerb soll nicht durch unterschiedliche nationale Anforderungen an die Unternehmen verzerrt werden. Hierzu wurden für den Straßengüterverkehr in der EU gemeinsame Regelungen z. B. in den Bereichen Markt- und Berufszugang, Sozialvorschriften, technische Anforderungen, aber auch für die Ladungssicherung, erarbeitet und verbindlich vorgegeben.
 
Diese Regeln – der sogenannte „aquis communautaire“ – müssen von neuen EU-Mitgliedstaaten vor ihrer Aufnahme in die EU umgesetzt werden. Da aber bekannt ist, dass sich die Umsetzung dieser Regeln nicht direkt und unverzüglich im Markt (insbesondere bei den Kosten) niederschlägt, wurden für neue EU-Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen Übergangsfristen vorgesehen. Jeder Mitgliedstaat kann diese Übergangsfristen im vorgegebenen Rahmen selbst festlegen. Deutschland hat die Fristen im Transportbereich so weit es ging ausgeschöpft, andere EU-Mitgliedstaaten haben entweder keine oder kürzere Übergangsfristen vorgegeben.

Rumänien und Bulgarien sind zum 01.01.2007 Mitglied in der EU geworden. Wegen der Übergangsfristen können Unternehmen aus Rumänien und Bulgarien z. B. Kabotagetransporte im gemeinsamen Markt erst seit 01.01.2012 durchführen. Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit werden diese Staaten erst nach dem 31.12.2013 in Anspruch nehmen können.


Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beobachtet im Auftrag des BMVBS die Entwicklungen im Verkehrsmarkt (einschließlich der Kabotagetransporte) kontinuierlich. Aufgrund des Beitritts der osteuropäischen Staaten lassen sich demnach aber derzeit keine dramatischen Veränderungen im internationalen Straßengüterverkehr erkennen. Zwar nehmen die Marktanteile der Unternehmen aus diesen Staaten z. T. deutlich zu, dies aber weniger zu Lasten deutscher Unternehmer, diese haben ihren Marktanteil weitgehend konstant gehalten. Vielmehr steigen die Transporte der Unternehmen aus osteuropäischen EU-Staaten vor allem wegen der Öffnung und Integration der neuen Märkte. Außerdem weisen die Verkehrsstatistiken für Unternehmen aus anderen EU-Staaten teilweise erhebliche Einbußen des Marktanteils aus (Frankreich, Österreich, Dänemark, Schweden). Dies ist z. T. auch auf die Verlagerung von Fahrzeugflotten in die neuen Mitgliedstaaten zurückzuführen.


Aus der Marktbeobachtung des BAG ist bekannt, dass sich die Arbeitskosten im Bereich Verkehr gerade in den neuen Mitgliedstaaten überproportional entwickeln. Das Kostenniveau bei Unternehmen aus diesen Staaten lag zwar im Ausgangspunkt erheblich unter dem der Unternehmen aus den „alten“ EU-Staaten, im Zuge der zunehmenden Umsetzung europäischer Standards und den damit verbundenen Kostensteigerungen verringern sich diese Unterschiede aber zunehmend.


Der gemeinsame Verkehrsmarkt bietet für deutsche Transportunternehmer nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Vor allem im Verkehr mit den „alten“ EU-Staaten nehmen deutsche Transporteure eine starke Marktposition ein – auch bei Kabotagetransporten. Im Straßengüterverkehr mit den neuen EU-Staaten steckt dagegen für deutsche Unternehmen noch erhebliches Entwicklungspotential.



Frage 2:


Die Verordnung Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober
2009 sieht in Artikel 10 für den Fall „ernster Marktstörung“ Schutzmaßnahmen wie die zeitweise Aussetzung der Kabotage vor. Transportunternehmen verschiedener europäischer Staaten haben bei ihren Regierungen die Aussetzung der Kabotage bereits gefordert. Wird sich die Bundesregierung dieser Forderung anschließen?


Antwort

Derzeit ist nicht zu erkennen, dass in Deutschland oder in einem Teil von Deutschland eine ernste Marktstörung im Sinne von Artikel 10 VO (EG) Nr. 1072/2009 vorliegt.

 
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Norbert Tiedemann
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stv. Leiter des Referats Güterverkehr und Logistik
Referat UI 32
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon: 030/ 18300- 26 31
Telefax: 030/ 18300- 807-2631
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