Verband für die Transportbranche: Camion Pro e.V.

Camion Pro e.V. wurde im Mär 2001 als nicht kommerzieller Verein und Schutzgemeinschaft gegründet und ist seit August 2003 offizieller Verband für die Transportbranche. Ausschlaggebend für die Gründung waren die Machenschaften der Firma Renz in Reutlingen, die zahlreiche kleine Transportunternehmen in den 90er Jahren schädigte und in den Ruin trieb.

Camion Pro e.V. hat es sich als Schutzgemeinschaft zur Aufgabe gemacht, die Rechte und Belange seiner Mitglieder/ der Transportbranche gewissenhaft zu vertreten und gegen die Missstände der Branche auch im europäischen Raum aggressiv vorzugehen.

Neben der Mission einer Schutzgemeinschaft-Frachtgeldbetrug entwickelte sich Camion Pro e.V. weiter zu einer Allround-Organisation und Einkaufsgemeinschaft die ihren Mitgliedern inzwischen zahlreiche weitere Vorteile bietet.

Top-News

27 Feb 2024 / CP-Online

LKW-Maut: Camion Pro e.V. scheitert im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Toll Collect GmbH.

Das Landgericht Berlin hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2024 dem Antrag von Camion Pro e. V. auf eine einstweilige Verfügung nicht entsprochen.

Camion Pro e. V. sieht beim aktuellen Mauterstattungsverfahren künstliche bürokratische Hürden und ungerechtfertigte sowie überhöhte Gebühren für die Bearbeitung der Erstattungsanträge und hatte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Toll Collect GmbH beantragt.

Die Zurückweisung des Eilantrags bedeutet nicht, dass das Gericht Toll Collect GmbH in der Sache gesetzeskonformes Verhalten attestieren würde.

Vielmehr scheint, nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung, auch denkbar, dass das Gericht schlicht keine Eilbedürftigkeit sieht, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendig wäre.

mehr lesen
19 Feb 2024 / CP-Online

Wichtige Entscheidungen in Fall „LKW-Kartell“

Als Strafe für verbotene Kartellabsprachen wird der LKW-Hersteller Scania nun zu einem Schadenersatz in Höhe von 880 Millionen verurteilt. Scania hatte sich über Jahre gerichtlich dagegen gewehrt. DAF findet mit der DB Competition Claims eine außergerichtliche Einigung über Schadensersatzzahlungen. Beide Entscheidungen stärken die Position der von den Kartellabsprachen geschädigten Unternehmen und machen Hoffnung auf mehr.500 Millionen Euro: Außergerichtliche Einigung zwischen Deutscher Bahn und DAF

500 Millionen Euro: Außergerichtliche Einigung zwischen Deutscher Bahn und DAF

Laut tecvia-Verlag hat der LKW-Hersteller DAF, in der seit 2017 andauernden gerichtlichen Auseinandersetzung zum LKW-Kartell, mit der DB Competition Claims eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schadensersatzzahlungen erzielt. DAF ist das erste Unternehmen, mit dem eine solche Einigung abgeschlossen wurde. Martin Seiler, DB-Vorstand Personal und Recht, sagt: „DAF ist seiner Verantwortung nachgekommen, Schäden im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell zu kompensieren. Das ist für uns und alle geschädigten Unternehmen erfreulich, die uns ihre Ansprüche anvertraut haben.“ Bleibt zu hoffen, dass auch die übrigen Kartellbeteiligten ein Einsehen haben und sich für eine außergerichtliche kommerzielle Einigung entscheiden, anstatt jahrelange kostspielige Gerichtsverfahren zu riskieren.

mehr lesen
10 Feb 2024 / CP-Online

LKW-Maut: Marktbeherrschende Stellung missbraucht? Camion Pro e.V. beantragt eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Toll Collect GmbH.

Camion Pro e.V. sieht beim aktuellen Mauterstattungsverfahren künstliche bürokratische Hürden und © Toll Collect 2024ungerechtfertigte sowie überhöhte Gebühren, die die staatliche Toll Collect GmbH von Mautkunden, für die Bearbeitung der Erstattungsanträge fordert.

Camion Pro e.V. hat nun eine einstweilige Verfügung gegen Toll Collect beantragt. Geht diese Verfügung bei Gericht durch, dürften dem staatlichen Mauteintreiber weitere Konsequenzen und ggf. Schadenersatz in Millionenhöhe drohen.

Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: „Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht“. So hat die Bundesrepublik Deutschland, bei der Berechnung der Mautgebühr, die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist. Wie das Gericht weiterhin festgestellt hat, ergibt sich daher für alle Unternehmen, die in den vergangenen Jahren LKW-Maut in Deutschland bezahlt haben, ein Erstattungsanspruch in Höhe von ca. 4 % des bezahlten Gesamtbetrags.

mehr lesen
07 Dez 2023 / CP-Online

BGH-Urteil: Lastwagen-Kartell muss auch Leasing-Kunden entschädigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Leasingnehmern grundsätzlich Schadenersatzansprüche von Lkw-Herstellern zugesprochen, die einem jahrelangen Preiskartell angehörten.

Karlsruhe (Dienstag, 05. Dezember 2023) Der BGH entschied am Dienstag, dass die rechtswidrigen Absprachen über die Listenpreise für die Lkw auch zu überhöhten Leasingraten führen konnten. Das höchste deutsche Berufungsgericht wies damit die Revision der Daimler AG gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aus dem Jahr 2021 zurück. Den konkreten Schaden muss der Leasingkunde, ein mittelständischer Baustoffhändler, aber in einem gesonderten Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg nachweisen (Az.: KZR 46/21)

Teil des Kartells, das von 1997 bis 2011 existierte, waren neben Daimler die Lkw-Hersteller Volvo, MAN, Iveco, DAF und Scania. Sie hatten nach Feststellungen der EU-Kommission wettbewerbswidrige Absprachen getroffen und mussten deshalb milliardenschwere Bußgelder bezahlen. Vor dem BGH ging es um die frühere Daimler AG, die sich inzwischen aufgespalten hat. Formal beklagt war zwar die heutige Mercedes-Benz Group, die Haftungsrisiken trägt aber nach Unternehmensangaben die abgespaltene Lkw- und Bus-Sparte Daimler Truck. Ein Daimler-Truck-Sprecher sagte, man werde sich erst äußern, wenn auch die Urteilsgründe vorlägen.

mehr lesen
04 Dez 2023 / CP-Online

Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten und drohender Pleite? Camion Pro e. V. bietet Transportunternehmen Beratung und Rechtsbeistand in der Krise

Sinkende Erträge, steigende Kosten und kräftige Mauterhöhung: Die deutschen Transportbranche befürchtet eine Insolvenzwelle. Was Verantwortliche in dieser Situation tun können, um ihre Unternehmen zu retten.

München 30.11.2023. Die Transportunternehmen in Deutschland blicken düsteren Zeiten entgegen. Einige Unternehmen denken jetzt bereits über eine geordnete Geschäftsaufgabe nach, andere werden in die Pleite schlittern. Schuld daran sind vor allem das toxische Gemisch aus erodierenden Frachtpreisen, steigenden Kosten und einem deutlichen Rückgang der Ladungsaufträge. Und als wäre das allein nicht schlimm genug, stehen mit der Klimaabgabe ab Dezember 2023 und der Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen im Jahr 2024 praktisch eine Verdoppelung der Mautkosten an.

Wie kritisch die Situation insgesamt ist, spüren Unternehmen seit Monaten: Die Kosten steigen, die Erträge sind rückläufig, Kunden zahlen nur noch schleppend und es kommt vermehrt zu Zahlungsausfällen. Dadurch geraten Transportunternehmen oft unverschuldet und unvermittelt in Zahlungsschwierigkeiten. Spätestens, wenn dann auch der Umgang mit der Bank und der Leasinggesellschaft schwieriger wird, ist das ein deutliches Anzeichen dafür, dass möglicherweise sogar eine Insolvenz droht.

mehr lesen